Regeländerung

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Wie aus Kampfrichterkreisen inzwischen zu hören ist, stehen für die zweite Jahreshälfte gravierende Regeländerungen im Judo an. Die meisten Veränderungen betreffen dabei die Entscheidungen des Kampfrichters im Wettkampf. Aber auch Änderungen im Prüfungssystem sind angedacht.

So soll man bei Bestrafungen des Gegners im Kampf nicht mehr automatisch eine Wertung erhalten. Die Regeländerung sieht vor, bei kleineren Vergehen den Gegner am Boden (Ne-Waza) in eine nachteilige Position zu bringen (z.B. Ansatz einer Festhalte, eines Hebels oder einer Würge). Bei größeren Vergehen des Gegners erhält man einen Vorteil im Stand (z.B. Wahl der Lieblingsfassart bis hin zum Ansatz der Spezialtechnik). So soll man einen Vorteil gegenüber dem Gegner bekommen, wobei dieser immer noch die Möglichkeit hat, sich gegen die Bestrafung zu „verteidigen“. Dies soll die Attraktivität gegenüber den Zuschauern erhöhen, da man sich von der Änderung eine Steigerung der Qualität der Kämpfe erhofft. Die Entscheidung welchen Vorteil man bei einem Regelverstoß des Gegners erhält, liegt dabei im Ermessen der Kampfrichter.

Weitere Veränderungen werden bei Prüfungen zu erwarten sein: Da es viele Judoka gibt, die ihre Graduierung durch „einmalige Leistungen“ erworben haben und anschließend keinen Wert mehr auf korrekte Techniken legen, sollen Prüfungen demnächst jährlich wiederholt werden müssen. Nur so soll sichergestellt werden können, dass jeder Judoka die Graduierung entsprechend seinem Können besitzt. Bei schlechten Leistungen in den Wiederholungsprüfungen sollen Gürtel auch aberkannt werden können.